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Teilplan Erneuerbare Energien – Erläuterung des Verfahrens in der Regionalversammlung

Beschluss zur erneuten Offenlage in der Regionalversammlung am 16.12.2016

In Konsequenz aus den Entscheidungen des Hessischen Energiegipfels hat die die Hessische Landesregierung mit Verordnung vom 27. Juni 2013 den Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) geändert und in diesem Zuge die Träger der Regionalplanung (hier: Regionalversammlung Südhessen) verpflichtet, für Räume mit ausreichenden Windverhältnissen in den Regionalplänen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit Ausschluss des übrigen Planungsraumes festzulegen. Dabei sollen die Vorranggebiete eine Größenordnung von zwei Prozent der Landesfläche vorweisen, um die Zielvorgabe von 28 Terrawattstunden pro Jahr zu erreichen.

windkraft

Die Regionalplanung ist dieser Verpflichtung gefolgt und hat an Hand der Vorgaben des LEP ein schlüssiges Plankonzept erarbeitet, das eine willkürliche Festlegung von Windvorrangflächen ausschließt und somit eine Rechtssicherheit des Teilplans Erneuerbare Energien gewährleistet. Im Zuge dieses Verfahrens wurden unter anderem so genannte harte und weiche Tabuzonen festgelegt. Nach Abzug dieser Tabuzonen blieben Potentialflächen übrig, die einer Abwägung unterzogen wurden. Resultierend aus diesen einzelnen Verfahrensschritten wurde Ende des vergangenen Jahres der Entwurf des TPEE zur Beschlussfassung für einen erneute Offenlage in der Regionalversammlung zur Abstimmung gestellt.

Es ist mir an dieser Stelle sehr wichtig nochmals darauf hin zu weisen, dass durch die Erstellung des TPEE - unabhängig von konkreten Flächen - ein echtes Steuerungsinstrument entsteht, dass den Wildwuchs von Windkraftanlagen verhindert. Durch die Privilegierung der Windkraft durch das Baugesetzbuch werden derzeit überall dort, wo nicht geltendes Recht tangiert wird, Windkraftanlagen geplant und entsprechend genehmigt. Die Genehmigungsvoraussetzungen sind hier weit niedriger angelegt als die Vorgaben des TPEE. Wichtig ist mir auch zu erwähnen, dass für die gesamte Planungskulisse überall die gleichen Kriterien angelegt worden sind, um die im Entwurf 2016 vorgeschlagenen Vorrangflächen zu ermitteln.

Mit der Beschlussfassung für die erneute Offenlage zum TPEE haben nun alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit ihre Anregungen und Bedenken erneut in das Verfahren einzubringen. Sie können sich sicher sein, dass die Vertreter der SPD-Fraktion in der Regionalversammlung jede einzelne Einwendung entsprechend würdigen werden. Oberste Prämisse ist hierbei, dass im Sinne des oben erwähnten schlüssigen Plankonzeptes für alle potentiellen Standorte die gleichen Kriterien angelegt werden, um eine Ungleichbehandlung oder gar Willkür bei der Ausweisung von Windvorrangflächen zu vermeiden. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass die SPD-Fraktion in der Regionalversammlung die Verpflichtung durch den Landesgesetzgeber ernst nimmt, und konstruktiv an einem TPEE mit Ausschlusswirkung weiterarbeitet.