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SPD stößt Debatte um Straßenbeitragssatzung an

Offene Diskussion zur Prüfung von Alternativen / Gerechte Behandlung von Altfällen

Die SPD-Fraktion in Mainhausen hat eine offene Diskussion um die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde angeregt. In einem entsprechenden Antrag bitten die Sozialdemokraten den Gemeindevorstand zu prüfen, „unter welchen Bedingungen und mit welchen finanziellen Konsequenzen eine Aufhebung der Straßenbeitragssatzung aus dem Jahre 2010 umgesetzt werden kann.“
Mit dem Vorstoß reagieren die Sozialdemokraten auf die im vergangenen Jahr vom Land Hessen geschaffene Möglichkeit, wieder selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu entscheiden. Im Rahmen der Prüfung sollen verschiedene Szenarien zur Finanzierung von künftigen Straßenbaumaßnahmen und sogenannten grundhaften Sanierungen erörtert werden. Das schließt sowohl die Finanzierung über das allgemeine Steueraufkommen (Grundsteuer B) als auch die alternative Einführung „wiederkehrender Straßenausbaubeiträge“ ein.

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Ebenfalls soll berücksichtigt werden, wie mit so genannten „Altfällen“, die in den vergangenen Jahren bereits nach derzeit gültiger Straßenbeitragssatzung abgerechnet worden sind, umgegangen werden kann, um eine Doppelbelastung der betroffenen Grundstückseigentümer zu vermeiden.
 
Nach Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Kai Gerfelder reagieren die Sozialdemokraten mit ihrer Initiative auf die seit Jahren anhaltende Diskussion um die derzeit gültige Satzung und deren Schwachpunkte und Gerechtigkeitslücken: „Auch wenn es uns Anfang dieses Jahrzehnts zusammen mit Bürgermeisterin Ruth Disser (SPD) und gemeinsam mit den Betroffenen gelungen ist, durch ein prozentuale Neuverteilung der anfallenden Lasten eine Befriedung zu erreichen, ist das Thema stets virulent. Die unterschiedliche Veranlagung von Straßen mit ‚überörtlichem Durchgangsverkehr‘ im Vergleich zu ‚Straßen mit Anliegerverkehr‘ wirkt beispielsweise ungerecht, da die Straßen ja von allen genutzt werden. Gleiches gilt auch für die nicht vom Anlieger zu beeinflussende Straßenbreite“, so Kai Gerfelder. „Zudem besteht immer die Angst, nach Abschluss von Sanierungen mit hohen Beitragszahlungen konfrontiert zu werden, die vorab nur schwer kalkulierbar sind. Vom Grundverständnis her sollten alle, die eine Straße benutzen, auch dafür zahlen.“

Bei einer etwaigen Änderung oder gar gänzlichen Aufhebung der Satzung dürften aber auch die bereits abgerechneten Altfälle der vergangenen Jahre nicht aus den Augen verloren werden. „Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass Anlieger, die in den vergangenen Jahren zur Finanzierung ihrer Abschnitte herangezogen worden sind, nach dem Motto ‚Pech gehabt‘ behandelt werden. Hier muss je nach Prüfergebnis eine gerechte Lösung angestrebt werden“, ergänzt der Finanzpolitische Sprecher der SPD Frank Simon die Erläuterungen. „Es geht jetzt zunächst darum entsprechende Grundlagendaten zu ermitteln, um anschließend eine offene und geordnete Diskussion zu führen und das Für und Wider abzuwägen.“