Reden

Rede „Reifenlager - Konkurrierender Hauptantrag von SPD, Grünen und FDP“ am 16.06.2026, Gemeindevertretung Mainhausen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Reifenlager im Gewerbegebiet Mainflingen beschäftigt die Gemeindevertretung seit vielen Monaten. Bürgerinnen und Bürger haben Fragen gestellt, Sorgen geäußert und auf Missstände hingewiesen. Das ist ihr gutes Recht. Und es ist unsere Aufgabe als Gemeindevertretung, diese Sorgen ernst zu nehmen und in geeigneter Weise damit umzugehen.

Gerade deshalb müssen wir heute aber zwischen berechtigter Kritik und politischer Stimmungsmache unterscheiden. Niemand in diesem Haus bestreitet, dass die vorliegende Situation sorgfältig geprüft werden muss. Kein Vertreter der antragstellenden Parteien bestreitet, dass Recht und Gesetz einzuhalten sind. Und niemand stellt infrage, dass Verstöße konsequent verfolgt werden müssen.

Kai Gerfelder

 

Die entscheidenden Fragen lauten jedoch: Wer ist für was zuständig? In welchem rechtlichen Rahmen finden diese Überprüfungen statt? Welche Maßnahmen, Auflagen und gegebenenfalls auch Sanktionen können von wem ergriffen werden?

Genau an dieser Stelle setzt der gemeinsame Antrag von SPD, Grünen und FDP an. Er beschreibt die tatsächliche Rechtslage und unterstützt das laufende Vorgehen der zuständigen Behörden! Er soll in einem höchst komplexen Verfahren dazu dienen, Aufklärung über Rechts- und Zuständigkeitsfragen zu liefern. Und er widerspricht deutlich dem Versuch der UWG bei den Betroffenen Erwartungen zu wecken, die die Gemeinde rechtlich gar nicht erfüllen kann. SPD, Grüne und FDP hätten sich gewünscht, dass im Dialog zwischen den beteiligten Ordnungsbehörden und der Anwohnerinitiative und den Fraktionen ebendiese Fragestellungen weiterhin gemeinsam erörtert werden können. So wie dies auch interfraktionell vereinbart gewesen ist. Diese Absprache hat die UWG leider nicht eingehalten und ist im vergangenen März mit einem inhaltsschwachen und rechtsfehlerhaften Antrag vorgeprescht, der eine entsprechende Reaktion erforderte.

Die UWG fordert beispielsweise, die Gemeinde solle gemeinsam mit der Feuerwehr ein Brandschutzkonzept für das Gelände erarbeiten oder vorstellen.

Meine Damen und Herren,
ein Brandschutzkonzept ist nicht Aufgabe der Gemeindevertretung und auch nicht Aufgabe der örtlichen Feuerwehr. Bei genehmigungspflichtigen Gewerbebetrieben ist der Brandschutz regelmäßig Bestandteil des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Hessische Bauordnung verpflichtet den Betreiber, die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Zuständig für die Prüfung und Überwachung ist die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Offenbach.
Die Gemeinde kann kein eigenes Brandschutzkonzept an die Stelle eines behördlich genehmigten Brandschutzkonzeptes setzen. Das wäre rechtlich schlicht nicht möglich.

Ich möchte an dieser Stelle auch nochmal ausdrücklich drauf hinweisen, dass die Gemeinde Mainhausen über eine hervorragend ausgestattete Brandschutzabteilung verfügt, die den Anforderungen an den Brand und Katastrophenschutz vollumgänglich gerecht wird. Und viel wichtiger: dass diese Ausstattung von in höchstem Maße befähigten, engagierten und verantwortungsbewussten Frauen und Männern in unserer Einsatzabteilung bedient und angewendet werden kann. Ein Dankeschön an die Mainhäuser Feuerwehr!

Ähnlich wie mit dem Brandschutzkonzept verhält es sich mit der Forderung, die Gemeinde solle die Reifenstapel gegen unbefugtes Betreten sichern.
Auch hier gilt: Die Verkehrssicherungspflicht auf einem Privatgrundstück obliegt grundsätzlich dem Eigentümer beziehungsweise Betreiber. Rechtsgrundlage ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Gemeinde kann den Betreiber auf bestehende Pflichten hinweisen, sie kann aber nicht selbst zum Betreiber werden und dessen Verkehrssicherungspflichten übernehmen.
Genauso wenig kann die Gemeinde eigenständig bau- oder immissionsschutzrechtliche Entscheidungen treffen. Dafür sind die zuständigen Fachbehörden zuständig – insbesondere das Regierungspräsidium Darmstadt und die Bauaufsicht des Kreises Offenbach.
Der UWG-Antrag vermittelt jedoch den Eindruck, als könne die Gemeinde all diese Aufgaben selbst übernehmen. Das ist rechtlich falsch und weckt unerfüllbare Erwartungen. Im Falle einer Zustimmung müsste Bürgermeister Frank Simon der Beschlussfassung sogar widersprechen.

Besonders problematisch ist dabei der Versuch, laufende Verwaltungsverfahren politisch zu instrumentalisieren und den Eindruck zu erwecken, staatliche Stellen würden untätig bleiben.
Das Gegenteil ist der Fall.

Der Bürgermeister hat die gemeindlichen Gremien fortlaufend informiert. Die zuständigen Behörden sind eingebunden. Es finden Kontrollen statt. Die erforderlichen Prüfungen laufen. Und dort, wo die Gemeinde Zuständigkeiten hat, nimmt sie diese wahr.

Gerade deshalb begrüßen wir ausdrücklich die bisherige Zusammenarbeit zwischen Gemeindevorstand, Kreis Offenbach und Regierungspräsidium Darmstadt.

 Meine Damen und Herren,
uns ist verständlich, dass die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst schnell Klarheit wünschen. Aber Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass politische Mehrheiten Verwaltungsverfahren ersetzen können.Meine sehr geehrten Damen und Herren,
in der vorvergangenen Woche bin ich darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Anwohnerinitiative inzwischen einen Erörterungstermin zu der genannten Problematik mit dem Chef oder Unteren Bauaufsichtsbehörde Herrn Landrat Oliver Quilling hatte. Ebenfalls am Termin teilgenommen hat Landtagsvizepräsident Frank Lortz. Mit beiden habe ich mich inzwischen ins Benehmen gesetzt. Deshalb gehe davon aus, dass auch von deren Seite die im Antrag von SPD, Grünen und FDP genannten rechtlichen Aspekte und Zuständigkeitsfragen bestätigt worden sind.

Und wir dürfen nicht vergessen: Auch Unternehmen haben Rechte. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie der Schutz laufender Verfahren verpflichten uns dazu, bestimmte Informationen nur nichtöffentlich zu behandeln. Das ist keine Geheimniskrämerei, sondern geltendes Recht.

Wer Transparenz fordert, muss deshalb auch akzeptieren, dass es rechtliche Grenzen gibt.
Unser Antrag verfolgt deshalb einen anderen, rechtsstaatlichen Ansatz als der schnöde wahltaktische Populismus der UWG.

Wir erkennen die Sorgen der Anwohnerschaft an.
Wir fordern eine konsequente Wahrnehmung aller gemeindlichen Aufgaben in Abhängigkeit der gegebenen Zuständigkeiten.
Wir unterstützen die Arbeit der zuständigen übergeordneten Behörden.
Wir setzen auf regelmäßige Information der politischen Gremien – wenn rechtlich notwendig über Gemeindevorstand und Ältestentrat.
Und wir wollen einen geregelten Dialog mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern fortsetzen - sofern es berichtenswerte Neuerungen gibt.
Kurz gesagt: Wir wollen seriöse Lösungen statt schaumschlägerischer Schlagzeilen. Egal ob vor oder nach einer Kommunalwahl!

Denn am Ende geht es nicht darum, Zuständigkeiten zu vermischen oder politische Schuldzuweisungen vorzunehmen. Es geht darum, dass Recht und Gesetz eingehalten werden, dass die berechtigten Interessen der Anwohner und des ortsansässigen Gewerbes geschützt werden und dass die zuständigen Behörden ihre Arbeit ungestört und rechtssicher erledigen können.

Deshalb bitte ich Sie – heute insbesondere auch die CDU-Fraktion - um Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Vielen Dank.