Rede Kai Gerfelder zur „Stellungnahme zum Ersten Entwurf des Regionalplan/RegFNP“, Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.2026
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir beraten heute die Stellungnahme der Gemeinde Mainhausen zum Ersten Entwurf des Regionalplans Südhessen und den Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplan für den Ballungsraum FrankfurtRheinMain.
Lassen Sie mich vorwegschicken: bei den heute getätigten Anmerkungen, Anregungen und Bedenken handelt es sich im Gesamtzusammenhang um Kleinigkeiten. Die Ausweisung an Siedlungs- und Gewerbeflächen und die damit mittelbar verbundenen Flächenkontingente standen kaum in der Kritik. Für die zukünftige Entwicklungsperspektiven der Gemeinde ist von Seiten der Fraktionen diesbezüglich kein grundlegender Mangel vorgetragen worden.

Wir halten es für richtig und wichtig bereits jetzt einen Hinweis auf eine Perspektive zu geben, die wahrscheinlich erst künftige Generationen betrifft. So sollte das Gelände Richtung Bahnhof langfristig gesichert und gemäß des Regionalen Entwicklungskonzeptes von Albert Speer & Partner von der so genannten Bedeutsamen Landschaft freigehalten werden. Ich betone hier ausdrücklich nochmal, dass es derzeit keine Entwicklungsabsicht gibt, aber perspektivisch nur eine Entwicklung Richtung Schienenhaltepunkt stattfinden sollte.
Gleiches gilt für die Anmeldung des Bedarfs an einer Fläche zur Errichtung einer Schulturnhalle an der Käthe-Paulus-Schule. In den vergangenen Monaten hat genau diese Diskussion an Fahrt aufgenommen. Da Planungen derzeit noch nicht konkretisiert werden und ein genauer Standort für eine solche Halle nicht verortet werden kann, ist zumindest der Hinweis auf einen entsprechenden künftigen Bedarf angebracht.
Bei den Ausführungen zu der Wohnbauflächen Ecke Mainflinger Straße / Obergärtenstraße, Wegeführung Ostring / Nordwestring und Waldrandsiedlung Schwalbennest handelt sich mehr oder minder um redaktionelle Anpassung und Korrekturen, die keiner weiteren Erläuterung bedürfen und auch von allen Fraktionen als unkritisch betrachtet wurden.
Gleichzeitig mit den Vertretern der UWG haben wir als SPD-Fraktion den Änderungsvorschlag zur Fläche an der Ortseinfahrt Mainflingen „Magdruh“ eingebracht und anschließend interfraktionell beschlossen, dem Vorschlag des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain zu folgen und an dieser Stelle künftig eine Grünfläche auszuweisen. Vor etwa acht Jahren stand diese Fläche bereits in der Diskussion. Bereits zum damaligen Zeitpunkt haben Untersuchungen ergeben, dass die Fläche nur unter erheblichem Aufwand zu erschließen und insbesondere eine Zuwegung unter brandschutzrelevanten Voraussetzungen - Stichwort Zufahrt Feuerwehr - nur schwer zu gewährlisten ist.
Lange Zeit schwer umstritten und auch mehrfach Gegenstand der Beratungen in der Gemeindevertretung war in der Vergangenheit die Fläche am Westufer des Königsees. Der sehr komplexe Sachverhalt, mit dem bereits seit dem Jahr 1968 vorhandenen, rechtsgültigen Bebauungsplan für eine Gewerbe auf etwa einem Drittel der Fläche und die später im Zusammenhang mit den Planungen für einen Golfplatz verbundene Ausweisung einer „Sonderbaufläche Hotel“ im Regionalen Flächennutzungsplan, machen die Diskussion nicht einfacher. Wir haben uns als SPD-Fraktion bereits in der Vergangenheit zu einer möglichen Bebauung klar positioniert. Ich möchte das an dieser Stelle nicht einzeln ausführen, entsprechende Informationen sind im Netz zu finden. Entsprechend haben wir – wie auch die Fraktion von Bündnis `90 / Die Grünen - beantragt die Fläche als „Grünfläche/Sport“ auszuweisen, wie es der Entwurf des RegFNP vorsieht und etwa 2/3 der aktuellen Nutzung entspricht. Dies wurde einvernehmlich von allen Fraktionen mitgetragen.
Wir haben zudem drei weitere Ergänzungsanträge eingebracht:
Die vorgesehenen städtebaulichen Dichtewerte sind in ihrer jetzigen Form für die kommunale Bauleitplanung kaum praktikabel. Die neu eingeführten unbestimmten Rechtsbegriffe „ländlicher Bereich“ und „verstädterter Bereich“ greifen zu kurz, führen zu extremer Verwirrung und sorgen für zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da sie neben den fest definierten Kategorien aus dem Landesentwicklungsplan zusätzliche Unterscheidungen treffen. Starre Dichtevorgaben erschweren zudem eine klimaangepasste Planung mit Grünflächen, Durchlüftungszonen, Spielplätzen und sozialer Infrastruktur. Das führt zu Akzeptanzproblemen, ist politisch schwer vermittelbar und hemmt letztlich die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Wir regen daher an, entweder die Dichtewerte des Landesentwicklungsplans zugrunde zu legen oder Freiflächen im Bebauungsplan von der Dichteanrechnung auszunehmen. Das ändert natürlich Nichts an der Tatsache, dass der schonende Umgang mit Boden, das Flächensparziel und die Minimierung der Versiegelung auch von uns anerkannt wird.
Bei den Siedlungs- und Gewerbeflächenkontingenten sehen wir generell ein strukturelles Problem, das in der Planungsmethodik verankert bist. Die Praxis zeigt, dass generell viele im Regionalplan/Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbau- und Gewerbeflächen aufgrund naturschutzrechtlicher Restriktionen real nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand entwickelt werden können. Eine Flächenausweisung im Regionalplan/RegFNP muss aus Sicht der Kommunen aber auch tatsächlich umsetzbar sein. Andernfalls entsteht der Eindruck einer Verhinderungsplanung, weil rechnerische Kontingente bestehen, die in der Realität nicht nutzbar sind. Die Beispiele der ausgewiesenen Gewerbeflächen im Süden und Südosten Zellhausens verdeutlichen diese Problematik sehr deutlich. Dieser Hinweis erfolgt grundsätzlich an den Plangeber.
Wir unterstützen ausdrücklich die priorisierten Maßnahmen zur Verbesserung der Odenwaldbahn, wie sie in der Erbacher Erklärung festgehalten sind und im Textteil des Regionalplans niedergeschrieben stehen. Darüber hinaus darf das langfristige Ziel eines zweigleisigen Ausbaus zwischen Hanau und Babenhausen nicht aus dem Blick geraten. Für Mainhausen ist mindestens ein zweigleisiger Begegnungsabschnitt zwischen Seligenstadt und Hainburg erforderlich, um eine verlässliche stündliche Anbindung unseres Haltepunkts in Zellhausen zu ermöglichen. Das ist ein zentraler Baustein für die Verkehrswende, für Pendlerinnen und Pendler und für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.
Diese drei Punkte haben Eingang in die Beschlussvorlage gefunden.
Es gab weiterhin drei Änderungsanträge – einen von der UWG und zwei von Bündnis `90 / Die Grünen, die in den Ausschussberatungen keine Mehrheit fanden und auch von uns nicht mitgetragen werden konnten:
Der Antrag der UWG-Fraktion das ehemalige Betriebsgebäude der HIM an der geplanten Sonderabfalldeponie als Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen, lehnen wir ab. Das liegt nicht nur in den naturschutzrechtlich relevanten Vorgaben. Viel mehr unterliegt das gesamte Areal nach wie vor dem Bergrecht. Mit den daraus resultierenden gesetzlichen Regelungen, die nicht der Regionalplanung unterliegen, ist eine Rückbauverpflichtung des Gebäudes zum Abschluss des Rahmenbetriebsplanes nach Bergrecht verbunden. Die bergrechtlichen Verpflichtungen sind mit dem Ende des Abwehrkampfes gegen die Sondermülldeponie auf die Gemeinde übergegangen und nicht zu negieren. Die Gründe, warum der Rückbau bisher nicht stattgefunden hat, sind an anderer Stelle zu erörtern.
Die Fraktion von Bündnis `90 /Die Grünen hat beantragt, die Fläche für das geplante Gewerbegebiet im Ostring künftig als landwirtschaftliche Fläche auszuweisen. Wir sind dieser Forderung nicht gefolgt, da eine endgültige Gewerbegebietsausweisung noch nicht endgültig vom Tisch ist. Ferner wollen wir uns die Option offenhalten, bei einem künftig möglichen notwendigen Flächenbedarf an anderer Stelle eine Tauschfläche anbieten zu können.
Ebenfalls ablehnend haben wir uns zu der Forderung positioniert, die Fläche gegenüber des Mainflinger Badesees als landwirtschaftliche Fläche auszuweisen. Die Forderung von Bündnis `90 / Die Grünen konterkariert gänzlich die bereits seit längerem durch Beschluss der Gemeindevertretung definierten Entwicklungsabsichten der Gemeinde, eine Erweiterungsfläche für den Campingplatz zu schaffen. Bereits vor mehreren Jahren hat die Gemeinde die Fläche genau zu diesem Zwecke erworben. Wir werden die Bemühungen vom Eigenbetrieb Badeseen/Campingplatz für einen zukunftsweisende Entwicklung weiterhin nach Kräften unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir haben in den vergangenen Monaten in drei Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses eine konstruktive Diskussion geführt, an der auch die inhaltlichen Unterschiede zumindest zwischen den Fraktionen von SPD, UWG und Grünen deutlich geworden sind. Wir sind der Meinung, dass der Diskurs gut gelaufen ist, am Ende steht ein gutes Ergebnis, mit dem wir uns an die übergeordneten Stellen wenden. Unser Dank gilt den Mitarbeitern vom Bauamt, die die Stellungnahme vorbereitet haben. Und auch den politischen Konkurrenten für die differenzierte und faire inhaltlich Debatte.
